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Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen bei der GmbH
Gesetzliche und andere Beschränkungen von Gewinnausschüttungen mit Buchungsbeispielen
[i]Gnauck, Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft, Beilage zu NWB 51/2017 S. 16 NWB OAAAG-64833Die Gewinnausschüttung – einschließlich der Vorabausschüttung – scheint ein einfaches Gebiet in der Praxis darzustellen. Tatsächlich gibt es jedoch einige Gesichtspunkte zu beachten, die weit über die standardmäßige Formulierung in den Protokollen der Gesellschafterversammlung hinausgehen, in welcher Höhe eine Ausschüttung wann erfolgen soll. Der Beitrag behandelt die Frage, welche Gewinnausschüttungen zulässig oder auch unzulässig sind, zeigt kurz die steuerlichen Folgen auf und schließt mit den notwendigen Buchungen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Zulässigkeit von Gewinnausschüttungen
1. Regelungen des GmbHG
[i]Anspruch auf GewinnausschüttungDen Gesellschaftern einer GmbH steht ein Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags dann zu, wenn nicht nach dem Gesetz oder dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags die Ausschüttung ausgeschlossen ist (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Das Stammkapital darf jedoch nicht ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG).
[i]Kapitalerhalt vorrangig Vom Gesetz wird nicht gefordert, den gesamten Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn auszuschütten. Es ist auch zulässig, nur einen Teil davon auszuschütten oder die Ausschüttung vollständig zu unterlassen und den Gewinn vorzutragen oder in ei...