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GK Nr. 12 vom Seite 2

Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Durch Willenserklärungen kann jeder, der geschäftsfähig ist, am Rechtsleben teilnehmen. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Willenserklärung und einem Vertrag? „Gilt es“, auch wenn ich etwas nur mündlich mit meinem Vertragspartner abgesprochen habe? Komme ich aus einem Vertrag auch wieder raus, wenn ich merke, dass ich einen Fehler gemacht habe? Auf viele dieser Fragen gibt dieser Artikel eine Antwort.

Rechtsgeschäft – Willenserklärung

Die Begriffe „Rechtsgeschäft“ und „Willenserklärung“ werden im Sprachgebrauch häufig gleichgesetzt, es besteht aber ein inhaltlicher Unterschied.

  • Ein Rechtsgeschäft besteht immer aus mindestens einer Willenserklärung. So ist z. B. für eine Kündigung nur eine einzige Willenserklärung erforderlich.

  • Nicht jede Willenserklärung ist ein Rechtsgeschäft, da häufig zwei Willenserklärungen zum Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlich sind, z. B. beim Kaufvertrag.

Wer ein Rechtsgeschäft tätigen will, muss dazu seinen Willen deutlich zum Ausdruck bringen (= erklären).

Beispiel

Wer beim Bäcker Brötchen kaufen will, muss seinen Willen in irgendeiner Form zum Ausdruck bringen, sonst wird er keine bekommen.

Eine Willenserklärung muss

  • gewollt sein, ...