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Geschäftsveräußerung im Ganzen
BFH konkretisiert EuGH-Rechtsprechung
Die Übernahme des gesamten Inventars vom bisherigen Gastwirt und die gleichzeitige Anmietung der Gasträume vom Grundstückseigentümer kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen.
Ausgangslage
Der Kläger übernahm im Streitjahr 2015 einen seit vielen Jahren bestehenden Gastronomiebetrieb. Dabei erwarb er vom bisherigen Gastwirt die gesamte Einrichtung in den bisher schon von Letzterem angemieteten Räumen. Daneben kaufte der Kläger noch wenige weitere unwesentliche Gegenstände von Dritten hinzu. Ein Warenbestand wurde nicht übernommen. Im zuvor neu abgeschlossenen Mietvertrag wurden die gleichen Konditionen wie bisher vereinbart. Der bisherige Mietvertrag wurde sogar zum Gegenstand des nunmehr abgeschlossenen Mietvertrags erklärt mit der Folge, dass alle dort aufgeführten Vertragsbestandteile, soweit nicht ausdrücklich verändert, weiter gelten. Auch hinsichtlich der Kautionszahlung einigten sich die drei Parteien dergestalt, dass die vom Vormieter eingezahlte Kaution weiterhin beim Vermieter verbleibt und der Kläger dafür die Mietschulden des Vormieters übernimmt. Der Kläger machte daraufhin in seiner Umsatzsteuervoranmeldung die im Kau...BStBl 2012 II S. 848