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Kassenarztzulassung und deren Umsatzsteuerpflicht
Problematik bei Verkauf nur eines Teils der Kassenarztzulassung
Bei der Veräußerung von Arztpraxen kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass sich der Praxisinhaber nicht von der gesamten Praxis, sondern nur von einem Teil, z. B. der hälftigen Kassenarztzulassung, gegen Veräußerungsentgelt trennt. In der Beratungspraxis werden in Umsatzsteuersonderprüfungen diese Fälle immer häufiger aufgegriffen.
I. Ist Kassenarztzulassung ein selbständiger Vermögensteil?
Grundsätzlich unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt nach dem UStG vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb (Teilbetrieb) im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet wird (vgl. Abschnitt 1.5 UStAE).
Zu beachten ist dabei, dass ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb (Teilbetrieb) vorliegt, wenn der veräußerte Teil des Unternehmens vom Erwerber als selbständiges wirtschaftliches Unternehmen fortgeführt werden kann (vgl. , BStBl 2013 II S. 1053). Dies liegt aber in aller Regel bei der Veräußerung einer Kassenarztzulassung oder hälftigen Kassenarz...