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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 16 U 26/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine gesetzliche Krankenkasse kann vom Träger der Unfallversicherung nicht die Erstattung der Behandlungskosten verlangen, die ihr durch den Sturz ihrer Versicherten auf dem Rückweg vom Kindergarten, in den sie ihr Kind gebracht hat, zurück zum Homeoffice entstanden sind.

2. Der Rückweg vom Kindergarten zum Homeoffice ist nach der derzeit geltenden Rechtslage keine nach § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs Nr. 2 Buchst. a oder § 8 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) versicherte Tätigkeit.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2018 S. 3296
KAAAH-00716

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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 26.09.2018 - L 16 U 26/16

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