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Einkommensteuer – Veräußerungsnebenkosten als Werbungskosten bei VuV (FG)
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Hauses, welches nicht der Einkünfteerzielung gedient hat, sind durch die Zuordnung des größten Teils des daraus erzielten Veräußerungserlöses zum Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung, (anteilig) als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob bei den Einkünften aus der Vermietung einer Immobilie als Werbungskosten Aufwendungen zu berücksichtigen sind, die in Zusammenhang mit dem Verkauf eines nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Hauses entstanden sind, wenn der Erlös aus dem Verkauf des Hauses für den Erwerb der vermieteten Wohnung verwendet wird.
Hierzu führten die Richter des FG Köln weiter aus:
Die von der Klägerin geltend gemachten Auf...