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Öffentliche Aufträge: Vergabe nur noch elektronisch
Seit Mitte Oktober 2018 müssen alle öffentlichen Aufträge vom Auftraggeber und Auftragnehmer vollständig elektronisch abgewickelt werden. Das gilt z. B. für Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Bestätigungen. Nicht elektronisch eingereichte Unterlagen dürfen bis auf ganz wenige Ausnahmefälle nicht mehr berücksichtigt werden.
Vgl. auch Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645.