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Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen
Die Kläger wurden in den Streitjahren 2009 und 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie waren zu 66 % (Ehemann) und 8 % (Ehefrau) an einer GmbH beteiligt. An diese hatten sie verschiedene Gesellschafterdarlehen ausgereicht. Diese waren wiederum durch Banken fremdfinanziert, so dass sich – nach der Einführung der Abgeltungsteuer und des grundsätzlichen Abzugsverbots für Werbungskosten (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG) − die Frage nach der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen stellte. Daneben hatten die Kläger auch ihre Stammeinlagen in die GmbH fremdfinanziert und zahlten hierfür in den Streitjahren Schuldzinsen.
Die fraglichen Gesellschafterdarlehen hatten dabei unterschiedliche Verläufe genommen. Bei einem wurde auf Zinsen und Tilgung verzichtet, bis die GmbH wieder eine gute Eigenkapitalquote erreichte. Bei einem anderen erfolgte ein Teilverzicht. Bei mehreren Darlehen waren ebenfalls Verzichte ausgesprochen worden, die mit einer Besserungsabrede verbunden waren. Die Bedingungen der Besserungsabrede waren jedoch in den Streitjahren noch nicht eingetreten. Bei einem letzten Gesellschafterdarlehen wurden hingegen der vereinbarte Zins und die Tilgungs...