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Neue Heubeck-Richttafeln RT 2018 G zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen
Folgen des für handelsrechtliche Jahres- und Konzernabschlüsse sowie für IFRS-Konzernabschlüsse
Unerwartet sind im Jahr 2018 neue Heubeck-Richttafeln erschienen. Seit Kurzem liegen die zwischenzeitlich wegen enthaltener Mängel zurückgezogenen Richttafeln in berichtigter Form vor. Der Beitrag zeigt, welche Folgen sich hieraus sowie aus der Anerkennung für ertragsteuerliche Zwecke durch das für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen sowie IFRS-Konzernabschlüssen ergeben. Außerdem wird geklärt, zu welchem Zeitpunkt sich die Änderungen auswirken.
Die neuen Heubeck-Richttafeln wurden durch das anerkannt. Die Implementierung durch die Aktuare und die Validierung dürften zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen sein. Für Unternehmen, die die Heubeck-Richttafeln anwenden, hat die Neuauflage wertaufhellenden Charakter.
Regelmäßig steigen die Werte der Pensionsrückstellungen bei der erstmaligen Anwendung der neuen Richttafeln. Nach dem HGB ist eine sofort aufwandswirksame Erfassung und nach IFRS eine Erfassung im sonstigen Gesamtergebnis gebo...