Bauträgerfälle – eine never-ending-story?
Aufgrund eines Urteils des BFH aus dem Jahre 2013 liegt bei Bauträgern als Leistungsempfänger grundsätzlich kein Fall des Wechsels der Steuerschuldnerschaft mehr vor. Viele Bauträger haben daher in der Vergangenheit die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückgefordert. Der BFH hat in der aktuellen Entscheidung vom klargestellt, dass dieser Rückforderungsanspruch nicht von weiteren Bedingungen abhängig ist. Warum diese grundsätzlich erfreuliche Nachricht für die betroffenen Leistungsempfänger nicht uneingeschränkt positiv ist, stellt Professor Dr. Peter Mann ab der dar.
Thomas Rennar gibt ab der einen Überblick zur Thematik in seinem „Update zur Abwicklung von Bauträgerfällen“. Er geht dabei sowohl auf die aktuelle Praxis bei bauleistenden Unternehmern als Leistungsempfänger als auch auf Änderungsanträge der Leistungsempfänger ein, stellt den aktuellen Stand beim Thema Nachzahlungszinsen dar und zeigt auf, welche Rechtsfragen noch offen sind.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 22 / 2018 Seite 1
NWB BAAAG-99894