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Ausfall privater (Gesellschafter-) Finanzierungshilfen
Quo vadit?
[i]BFH, Urteil v. 11.7.2017 - IX R 36/15 NWB VAAAG-58248 Wohin geht es? Zu Recht darf man sich diese Frage im Zusammenhang mit dem Rechtsprechungskurs in den letzten Monaten betreffend die steuerliche Behandlung von Verlusten aus privaten (Gesellschafter-)Finanzierungshilfen stellen. Denn bislang wurde der Verlust aus bzw. Ausfall von Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG in enger Anlehnung an die sog. Eigenkapitalersatzvorschriften (§§ 32a, 32b GmbHG a. F. sowie §§ 30, 31 GmbHG) beurteilt. Doch mit seinem Grundsatzurteil v. - IX R 36/15 NWB VAAAG-58248 entschied der BFH, dass mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen v. (MoMiG; anzuwenden ab ; BGBl 2008 I S. 2026) die Grundlage der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung weggefallen sei. Es folgten daraufhin weitere Finanzgerichtsurteile, die jedoch in ihren Entscheidungsgründen in steuerlicher Hinsicht teilweise in andere Richtungen steuerten. Dieser Beitrag soll schließlich ein Update zum derzeitigen Stand der Rechtsprechung liefern. Hierbei werden die wesentlichen Inhalte der einzelnen Urteile in prägnanter Weise dargestellt.
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