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Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG
(1) Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden ( NWB QAAAG-97786). (2) Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung an der Personengesellschaft sind deshalb nicht von dem pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abzuziehen (Bezug: § 5a Abs. 4a Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 4 Abs. 4 EStG).
Dieses NV-Urteil ist im Wesentlichen mit dem am amtlich veröffentlichten NWB QAAAG-97786 (vgl. vorstehendes Urteil) inhaltsgleich. Im Urteilsfall IV R 3/16 klagte eine Ein-Schiff-Gesellschaft in der...