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Zugangsvermutung bei Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers
(1) Unter „Aufgabe zur Post“ i. S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird auch die Übermittlung eines Verwaltungsakts durch einen privaten Postdienstleister erfasst. (2) Die Einschaltung eines privaten Postdienstleisters sowie die weitere Einschaltung eines Subunternehmers können für die Zugangsvermutung innerhalb der Dreitagesfrist von Bedeutung sein, weil hierdurch möglicherweise ein längerer Postlauf gegeben ist. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob nach den bei den privaten Dienstleistern vorgesehenen organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen regelmäßig von einem Zugang des zu befördernden Schriftstücks innerhalb von drei Tagen ausgegangen werden kann (Bezug: § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 366, § 126 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; § 47, § 76, § 96 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2 FGO).
Gemäß § 47 Abs. 1 FGO ist eine Klage ...