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Steuerrecht | Keine Billigkeitsfestsetzung bei Sanierungsgewinn und Mindestbesteuerung
Ein Sanierungsgewinn, der aufgrund der Mindestbesteuerung des § 10d Abs. 2 EStG nicht vollständig mit dem Verlustvortrag verrechnet werden kann und daher eine Steuerbelastung auslöst, rechtfertigt keine Billigkeitsfestsetzung i. S. von § 163 AO.
[i]Gesetzgeber nahm Steuerbelastung in KaufDer Gesetzgeber hat nämlich die Steuerbelastung in diesen Fällen in Kauf genommen und gesehen, dass die Mindestbesteuerung bei Sanierungsgewinnen zu einer Steuerbelastung führen kann. Dies ist auch gerechtfertigt, weil ein Schuldenerlass die Leistungsfähigkeit erhöht. Eine Billigkeitsfestsetzung ist aber nur zulässig, wenn der Gesetzgeber den Einzelfall anders geregelt hätte, falls er dessen Problem erkannt hätte.
[i]GmbH-Gesellschafter verzichteten auf mehr als 1 Mio. € Im Streitfall hatten die Gesellschafter einer GmbH im Rahmen eines Sanierungsplans auf ihre Forderungen verzichtet. Dies führte zu einem Sanierungsgewinn von mehr ...