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FG Düsseldorf 10.04.2018 10 K 3782/14 F, BBK 22/2018 S. 1035

Steuerrecht | Einbezug eines Auseinandersetzungsguthabens zur Abgrenzung von Kapital- und Darlehenskonto bei einer KG

Ein als „Darlehenskonto“ bezeichnetes Konto eines Kommanditisten ist ein variables Kapitalkonto und damit Eigenkapital, wenn das Konto bei der Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens berücksichtigt wird.

Dies hatte im Streitfall Folgen für den Käufer der Beteiligung: Für den Verkäufer wurden ein „Kapitalkonto“ von./. 875.000 € und ein Darlehenskonto von ca. 2 Mio. € geführt; der Kaufpreis betrug ca. 1,2 Mio. €. Der Käufer ging von [i]Auswirkung auf Anschaffungskosten des Käufers Anschaffungskosten von 2,075 Mio. € aus, die sich aus dem Kaufpreis von 1,2 Mio. € und der Übernahme des S. 1036negativen Kapitalkontos von 875.000 € zusammensetzten. Er wollte daher den Mehrbetrag, der den Kaufpreis überstieg, in einer Ergänzungsbilanz aktivieren und abschreiben.

[i]„Darlehenskonto“ war wie ein Kapitalkonto zu berücksichtigenDem widersprach das FG: Da das „Darlehenskonto“ im Fall der Auseinandersetzung nach de...

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