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Umsatzsteuer-Rechtsprechung 2018
Wichtige und interessante Entscheidungen aller Gerichte
Das Jahr 2018 hat einige interessante Entscheidungen aus dem Bereich Umsatzsteuer gebracht. In Folgendem sollen einige besonders relevante von ihnen nochmals anlässlich des ausklingenden Jahres in Erinnerung gerufen werden, wobei neben Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte auch solche des EuGH, sowie Strafsachen und zivilgerichtliche Streitigkeiten mit Bezug zur Umsatzsteuer Erwähnung finden.
I. BFH-Verfahren
1. Verlegen von Trinkwasserleitungen unterliegt ermäßigtem Steuersatz
Aufbauend auf der Rechtsprechung des EuGH ( „Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien“) hat der entschieden, dass ein Tiefbauunternehmer, der Wasserleitungen verlegt, sich entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ( BStBl 2009 I S. 531) auf den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Anlage 2 Nr. 34 berufen kann, weil auch hierin eine Lieferung von Wasser zu sehen ist. Insofern können sich nicht nur Wasserversorgungsunternehmen auf diese Steuerbegünstigung berufen, wenn sie Wasserleitungen verlegen. Der BFH hat somit die Vorinstanz bestätigt (