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Arbeitsverhältnis | Zu Zuschlägen ohne Leistungserbringung
Einem Arbeitnehmer stehen keine Ansprüche auf tarifliche Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge für Zeiten zu, in denen er wegen Abbaus von Mehrarbeitsstunden nicht gearbeitet hat.
Kläger ist ein Fluglotse, auf dessen Arbeitsverhältnis kraft einzelvertraglicher Bezugnahme u. a. der Manteltarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MTV) v. i. d. F. v. und v. Anwendung findet. Im Arbeitsverhältnis gilt der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“. [i]Zur Flexibilisierung von Arbeitszeit Seel, NWB 46/2018 S. 3395Dem Grunde nach steht dem Kläger zwar ein Vergütungsanspruch durch „Umbuchung“ seines Guthabens aus dem Arbeitszeitkonto zu. Nach den allgemeinen Vergütungsregelungen werden die Zuschläge aber nur für geleist...