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Umsatzsteuer | Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung
Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies S. 3363laut eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des , BStBl 2011 II S. 996).
Es geht um den Eingang von Forderungen einer nach vereinbarten Entgelten besteuernden GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für umsatzsteuerpflichtige Leistungen, die sie vor der Insolvenzeröffnung erbracht hatte. Der BFH bleibt – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH – dabei, dass die Vereinnahmung durch den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 1 UStG führt, die eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, während die zuvor für die Leistungserbringung vorgenommene Besteue...