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RENO Nr. 11 vom Seite 14

Technische Maßnahmen zur Sicherung von Daten

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Wir haben die Datenschutzgrundverordnung, kurz DS-GVO, und ein novelliertes Bundesdatenschutzgesetz. Darüber ist in der jüngsten Vergangenheit viel geredet und geschrieben worden. Wie man mit personenbezogenen Daten umzugehen bzw. nicht umzugehen hat, dürfte den meisten Kanzleimitarbeitern hinreichend bekannt sein. Wie aber sieht es mit der technischen Seite in Verbindung mit elektronischen Daten aus? Die Antwort liefert Ihnen der folgende Beitrag.

Aus der Praxis

Anja P. arbeitet seit fast 30 Jahren als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in einer renommierten Kanzlei in Süddeutschland. Sie ist sehr gewissenhaft. Von ihren Kolleginnen wird sie häufig belächelt, da sie große Angst vor Computerviren, -würmern und Trojanern hat. Sie befürchtet, dass die Schadsoftware die Anforderungen, welche die DS-GVO stellt, untergraben könnte und die verlangte Datensicherheit nicht umgesetzt wird.

Anjas Misstrauen hat einen Grund. Vor ca. 18 Jahren hatte die Angestellte den berüchtigten „ILOVEYOU“ Computerschädling im Anhang einer E-Mail und sich dadurch viel Ärger eingefangen. Nachdem Anja den Anhang der Mail geöffnet hatte, setzte sich der Schädling im Mailprogramm und auf der Festplatte ihres Rechners fest, verschickte sich als Mail an die ersten Kontakt...