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Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus
In einer [i]BFH, Urteil v. 11.4.2018 - I R 5/16 NWB ZAAAG-96182 jüngeren Entscheidung hatte der Erste Senat des BFH im Kern der Frage nachzugehen, ob die an einen ausländischen Wissenschaftler gewährte Einmalzahlung (sog. signing bonus) im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Inland als Arbeitslohn der inländischen Besteuerung zu unterwerfen ist. Die Streitfrage lässt gewisse Parallelen zur BFH-Rechtsprechung zu Abfindungszahlungen vermuten, die per Gesetz (§ 50d Abs. 12 EStG) korrigiert wurde. Im Ergebnis dürfte die vorliegende Entscheidung kein Nichtanwendungsgesetz nach sich ziehen, weil die Beurteilung der Ansicht der Finanzverwaltung entspricht.
Vorschüssige Zahlungen für eine zukünftige Tätigkeit können in diesem Einsatzstaat besteuert werden, wenn die Zahlung durch das zukünftige Arbeitsverhältnis veranlasst ist.
Der maßgebende Veranlassungszusammenhang ist einzelfallbezogen zu prüfen.
Abfindungszahlungen gelten nach § 50d Abs. 12 EStG als für die ehemalige Tätigkeit geleistet und können daher im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert werden.
I. Sachverhalt
Klägerin [i]Zugesagter Bonus sollte u. a. Zusage und langfristige Bindung des neuen Mitarbeiters sichern war eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, die mit einem in der Schweiz wohnhaften Wissenschaftler einen Arbeitsvertrag geschlossen...