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BFH 11.04.2018 I R 5/16, StuB 21/2018 S. 799

Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

(1) Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz zu. (2) Die auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gerichtete Verpflichtungsklage hat sich in der Hauptsache erledigt, wenn der Lohnsteuerabzug sowie die Lohnsteueranmeldung nicht mehr geändert werden können und auch der Erlass eines Lohnsteuernachforderungs- oder Haftungsbescheids nicht mehr in Betracht kommt (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 39b Abs. 6, § 41c Abs. 3 Satz 1, § 42d EStG; § 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV; Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010; § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO; § 164 Abs. 2 AO).

Praxishinweise

Zum Arbeitslohn gehören nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV auch Einnahmen...

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