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Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen
Das BMF hat sein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen aktualisiert und den UStAE an die aktuelle Rechtslage angepasst ( :002 NWB OAAAG-97123).
Hintergrund: Nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) sind pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung Abschläge entsprechend § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3, 3a und 3b SGB V zu gewähren.