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Neue Umsatzsteuerregelungen für Internet-Marktplätze
Deutsche Gesetzespläne und EU-Maßnahme
Von Umsatzsteuerausfällen im Zusammenhang mit dem Internethandel wird bereits seit einigen Jahren in der Presse berichtet. Auf sog. Internet-Marktplätzen sind insbesondere Verkäufe von Dritten offenbar ein Betätigungsfeld der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Um dem gesetzgeberisch zu begegnen, soll noch in diesem Jahr eine nationale Regelung geschaffen werden, die eine Umsatzsteuerhaftung der Marktplatzbetreiber sowie flankierende Aufzeichnungspflichten vorsieht. Eine abweichende Regelung wurde bereits Ende 2017 auf Ebene der Europäischen Union beschlossen, die durch die Mitgliedstaaten zum zu implementieren ist. Der folgende Beitrag stellt die Problematik dar und betrachtet sowohl die geplante deutsche Regelung als auch die EU-Regelung.
Vanheiden, Umsatzsteuer, infoCenter NWB DAAAB-05372
Welche Problematik ergibt sich durch die neuen Umsatzsteuerregelungen für Betreiber von Internet-Marktplätzen?
Wie sehen die geplanten deutschen Regelungen aus und welche Praxisfolgen ergeben sich?
Was hat die EU bereits beschlossen und was bedeutet dies in der Praxis?
I. Einführung
[i]Prätzler, Umfassende Mehrwertsteuerreform für den E-Commerce 2019 und 2021, StuB 12/2018 S. 421 NWB QAAAG-86118Prätzler, Europäische Kommission plant die große Mehrwertsteuerreform, StuB 1/2018 S. 24 NWB HAAAG-69137Küffner/Stöcker/Zugmaier, Umsatzsteuer-Kommentar, 2017 NWB BAAAB-75391 Bereits seit einige...