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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1149

BFH zu Handwerkerleistungen „im Haushalt“

Dr. Katrin Dorn und Michaela Riel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAG-98294 Mit Urteil v.  - VI R 18/16 NWB HAAAG-86027 hat der BFH entschieden, dass bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung keine begünstigte Handwerkertätigkeit vorliegt. Die Entscheidung zeigt, dass der BFH den Begriff „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen nach der räumlich-funktionalen Betrachtungsweise eng auslegt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hintergrund der Entscheidung

[i]Räumlich-funktionale Auslegung des Haushaltsbegriffs§ 35a EStG erlaubt eine Berücksichtigung von Aufwendungen für Handwerkerleistungen als Steuerermäßigung nur, wenn die Handwerkerleistung „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen (in der EU oder EWR) erbracht wird. Dabei legt der BFH den Begriff „im Haushalt“ räumlich-funktional aus, so dass eine Begünstigung von Handwerkerleistungen grds. nur in Betracht kommt, wenn sowohl ein räumlicher als auch ein funktionaler Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Haushalt des Steuerpflichtigen besteht. Danach können grds. auch Leistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenzen auf öffentlichem Grund erbracht werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen und diesem dienen.

Entscheidung des

Mit [i]BFH, Urt... BStBl 2014 II S. 882

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