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Einkommensteuer | Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an den in Österreich wohnenden geschiedenen Ehegatten (§§ 1a, 10 EStG; Art. 12, 18 EGV)
Der XI. Senat des dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Ist Art. 12 EG-Vertrag (i. d. F. des Vertrags von Amsterdam) – EGV – dahin gehend auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, wonach ein in Deutschland ansässiger Stpfl. Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig wäre? (2) Für den Fall, dass Frage (1) verneint wird: Ist Art. 18 Abs. 1 EGV dahin gehend auszulegen, dass er § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG entgegensteht, wonach ein in Deutschland ansässiger Stpfl. Unterhaltsleistungen an seine in Österreich wohnende geschiedene Ehefrau nicht abziehen kann, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie noch in Deutschland ansässig wäre?