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Online-Nachricht - Dienstag, 30.10.2018

Lohnsteuer | Digitale LohnSchnittstelle (BZSt)

Die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2019.1 steht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Download zur Verfügung.

Die Digitale LohnSchnittstelle ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers für die Datenträgerüberlassung (sog. "Z3-Zugriff") im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm sicherstellen. Der Arbeitgeber hat dem Außenprüfer die Daten gemäß den Konventionen der DLS auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund: Seit dem hat die Finanzverwaltung das Recht, die Buchführung, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurde, im Rahmen von Außenprüfungen im Weg des Datenzugriffs zu prüfen (§ 147 Absatz 6 AO). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl. I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem aufzuzeichnende Daten anzuwenden (§ 4 Abs. 2a Lohnsteuer-Durchführungsverordnung). Das Datenzugriffsrecht nach § 147 Absatz 6 Satz 2 AO auf prüfungsrelevante steuerliche Daten bleibt von der Anwendung der DLS unberührt.

Quelle: BZSt online (Ls)

Fundstelle(n):
IAAAG-98094