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Digitale Lohnschnittstelle
Ab 2018 wird die digitale Lohnschnittstelle Pflicht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl 2017 I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einführung der digitalen Lohnschnittstelle (DLS) verbindlich festgeschrieben. Bisher war die DLS nur eine Empfehlung, die lediglich von wenigen Arbeitgebern genutzt wurde. Mit wird die Freiwilligkeit aufgehoben und die verpflichtende Anwendung ab eingeführt. Bereits im Jahr 2011 veröffentlichte die Finanzverwaltung die „Empfehlung zur Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung“. Die Empfehlung reichte allerdings nicht für die flächendeckende Einführung der DLS.
I. Bisherige Verfahren
Seit dem Jahr 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Lohndaten zu nehmen (§ 147 Abs. 6 AO). Dabei sind drei unterschiedliche Zugriffsarten möglich:
Z 1: Der Lohnsteuer-Außenprüfer erhält einen direkten Lesezugriff auf das jeweilige Lohnprogramm.
Z 2: Die abzurechnende Stelle/Steuerberater stellt neben dem Lesezugriff für den Prüfer eine weitere Person bereit, die Fragen zum Programm und der Steuerung b...