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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt, scheidet das Wahlrecht aus. Die bloße Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt als solche grundsätzlich nicht zu land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen des Verpächters.
Zugehörigkeit des verbliebenen Flurstücks
Die Großmutter (ES) des Klägers war Inhaberin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen (u. a.) auch das Flurstück 11 gehörte. 1954 übertrug sie den Betrieb teilweise auf ihre Tochter (KH). Diese leistete hierfür an ihre Schwester (EH) eine Ausgleichszahlung. Von ihrem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen behielt die Großmutter des Klägers verschiedene Grundstücke. Im März 1979 verstarb ES und wurde zu gleichen Teilen von KH und EH beerbt. Sie vermachte den Miterben jeweils zwei Teilflächen des Grun...