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Einlage einer wesentlichen GmbH-Beteiligung in das Betriebsvermögen
[i]BFH, Urteil v. 29.11.2017 - X R 8/16 NWB CAAAG-80499 Bei der Einlage einer GmbH-Beteiligung von mindestens 1 % in das Betriebsvermögen ist die Bewertungsregel des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG zu beachten, die eine Einlage höchstens mit den Anschaffungskosten vorsieht. Der Anwendungsbereich dieser Bewertungsregelung wird vom BFH aber über seinen Wortlaut hinaus angewendet und gilt z. B. auch für bestimmte Forderungen gegenüber der GmbH. Dieses Buchführungs-Seminar [i]Folgeaufsatz zur Bewertung der Einlage einer Forderung in der nächsten Ausgabe beschäftigt sich mit der Bedeutung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG bei Einlage einer wesentlichen GmbH-Beteiligung; die Einlage einer Forderung gegen die GmbH durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter wird Thema im Buchführungs-Seminar der nächsten BBK-Ausgabe sein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bewertung der Einlage einer wesentlichen Beteiligung
1. Wertsteigerung der Beteiligung vor der Einlage
[i]Kolbe, Einlagen und Entnahmen (HGB, EStG), infoCenter NWB MAAAB-04799 Grundsätzlich sind Einlagen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen mit dem Teilwert zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Allerdings sieht Halbsatz 2 im Buchst. b dieser Regelung eine Begrenzung des Einlagewerts auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, wenn es sich um die Einlage einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. von § 17 EStG handelt, deren Veräußerung zu Eink...