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Konsequenzen der Vereinbarung eines Rückforderungsrechts von Spenden an gemeinnützige Stiftungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-97906 Mandanten, die eine signifikante Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung tätigen wollen, können sich unter Umständen in einem Spannungsverhältnis zwischen dem einkommensteuerlichen Spendenabzug und dem Risiko einer Schenkungsteuerpflicht befinden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Spendenabzug
[i]Kusch, Spendenabzug, Grundlagen NWB BAAAE-50323 Auf der einen Seite möchten Spender im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung den Spendenabzug geltend machen. Da gemeinnützige Organisationen partiell die Aufgaben des Staats übernehmen, unterstützt der Gesetzgeber Spenden an solche Einrichtungen insbesondere durch den Spendenabzug nach Maßgabe des § 10b EStG.
Schenkungsteuerliche Behandlung einer Zuwendung
[i]Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Stiftungen von der Schenkungsteuer befreitIn der Praxis wird aber häufig übersehen, dass die Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation grundsätzlich schenkungsteuerbar ist und nur aufgrund einer besonderen Befreiungsvorschrift (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG) von der Schenkungsteuer befreit wird. Greift sie nicht, bleibt es bei der Schenkungsteuerpflicht. Die Steuerbefreiung kann mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen, wenn die Gemeinnützigkeit der Organisation [i]Nachversteuerunginnerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung versagt wird und das Vermögen nicht begünstigten Zwecken ...