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Hinweise der BStBK zur verschärften Haftung der Steuerberater bei der Beratung insolvenzgefährdeter Unternehmen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat die „Hinweise zur Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen in Bezug auf Gegebenheiten, die der Annahme der [i]Hinweise unter www.bstbk.de Unternehmensfortführung entgegenstehen“ (im Folgenden „Hinweise der Kammer“) im Anschluss an eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) überarbeitet. Nachstehend sind einige wesentliche Punkte für die Praxis kurz zusammengefasst.
Hinweise der Kammer
[i]Rechtsprechung macht eine Anpassung der bisherigen Hinweise erforderlich Das Präsidium der BStBK hat die überarbeiteten „Hinweise der Kammer am 13./ beschlossen. Grund für die Überarbeitung war das Urteil des IX. Senats des NWB JAAAG-37973 (vgl. dazu Jähne, ; Hiebert, ; Hölscheidt, ; Brete/Leibner, ), durch das die Voraussetzungen der Haftung von Steuerberatern bei der Beratung von Krisenmandaten verschärft wurde. Die Leitsätze dieser Entscheidung lauten:
Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch...