IFRIC 23 A2

Anhang A: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRIC 23 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile von IFRIC 23.

Geänderte Fakten und Umstände (Paragraph 13)

A2

Beispiele für geänderte Fakten und Umstände oder neue Informationen, die je nach den Umständen eine Neubewertung einer Ermessensentscheidung oder einer Schätzung nach dieser Interpretation erforderlich machen, sind unter anderem:

(a)

Prüfungen oder Maßnahmen einer Steuerbehörde wie:

(i)

die Genehmigung oder Ablehnung der Steuerbehörde in Bezug auf die vom Unternehmen verwendete steuerliche Behandlung oder eine ähnliche steuerliche Behandlung,

(ii)

die Information darüber, dass die Steuerbehörde eine von einem anderen Unternehmen verwendete ähnliche steuerliche Behandlung genehmigt oder abgelehnt hat, und

(iii)

die Information über den bei einer ähnlichen steuerlichen Behandlung erhaltenen oder gezahlten Betrag,

(b)

Änderungen bei den von der Steuerbehörde festgelegten Vorschriften,

(c)

das Ende der Befugnis der Steuerbehörde im Hinblick auf die Prüfung oder erneute Prüfung einer steuerlichen Behandlung.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49621