Online-Nachricht - Dienstag, 23.10.2018
Einkommensteuer | Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege (BMF)
Das BMF hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der
Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die
Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung
in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die
Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42,
42a SGB VIII) Stellung genommen ( Z IV C 3 - S
2342/07/0001 :138).
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
LAAAG-97753