Online-Nachricht - Montag, 22.10.2018
DSGVO | Klingelschilder kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung (Kommission)
Die Europäische Kommission hat am
klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf
Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung
verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Deutschland
und Österreich sind schlicht und einfach falsch.
Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Sie sind bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
TAAAG-97558