Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verrechnungspreiskorrektur nach § 1 AStG im Konflikt mit dem Unionsrecht
Anmerkung zum
[i]EuGH, Urteil v. 31.5.2018 - Rs. C-382/16 „Hornbach-Baumarkt“ NWB PAAAG-86743 Die sog. unsichtbare Hand des freien Wirtschaftsverkehrs sorgt grundsätzlich für angemessene Preise. Die Mechanismen des Marktes versagen aber in der Regel, wenn Unternehmensgruppen den Preis auch als Mechanismus zur Steuerung ihrer Steuerbelastung verstehen. Fisken reagieren mit besonderen Einkünftekorrekturvorschriften und setzen sich damit dem Vorwurf der Unionsrechtsverletzung aus, da im innerstaatlichen Kontext derartige Regeln häufig entbehrlich sind. Mit der Rechtssache „Hornbach“ hatte der EuGH erstmals die Gelegenheit, den auf Auslandskonstellationen zugeschnittenen § 1 Abs. 1 AStG einer unionsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen ( „Hornbach-Baumarkt“ NWB PAAAG-86743). Im Ergebnis erkannte der EuGH die Vorschrift nur bedingt als europarechtskonform an. Der Beitrag analysiert die das Urteil tragenden Entscheidungsgründe und stellt die sich hieraus ergebenden Praxiskonsequenzen dar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt und Entscheidungsgang
1. Sachverhalt
[i]Einkünftekorrektur nach unentgeltlicher PatronatserklärungDem Vorabentscheidungsersuchen des