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Aktuelles zur 44 €-Freigrenze
Anmerkungen zum
In der Beratungspraxis spielt die Anwendung der 44 €-Freigrenze eine bedeutende Rolle. Durch deren Anwendung soll auch erreicht werden, dass Mitarbeiter an das eigene Unternehmen gebunden werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei Anwendung der 44 €-Freigrenze sind vielfältig. So können beispielsweise monatlich Warengutscheine wie Benzingutscheine oder auch PrePaid-Bezahlkarten, die monatlich aufgeladen werden, eingesetzt werden. Bei der 44 €-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Die Tücke der Freigrenze ist: Sobald diese Grenze um nur einen Cent überschritten wird, lösen sämtliche Zuwendungen grundsätzlich eine Steuer- und Beitragspflicht aus. Der BFH hat sich mit einem aktuellen Urteil zur Frage geäußert, welche Kosten in die 44 €-Grenze einzurechnen sind.
Der BFH hat sich mit einem aktuellen Urteil vom zur Ermittlung des Marktpreises bei Sachzuwendungen geäußert und klargestellt, welche Kosten in die 44 €-Grenze einzurechnen sind.
Fracht-, Liefer- und Versandkosten zählen nach Auffassung des BFH nicht zum Endpreis der an einen Mitarbeiter ausgegebenen Waren.
Die BFH-Entscheidung zu Han...