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Anträge auf Ansatz der steuerlichen Buchwerte nach UmwStG
Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Fallstricke
Die im Rahmen einer Umwandlung übergehenden Vermögenswerte sind nach dem UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen, so dass es zur Auflösung von stillen Reserven kommt. Ein Ansatz mit dem steuerlichen Buchwert oder einem Zwischenwert ist nur auf Antrag zulässig. Damit ist es von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen eines solchen Antrags und insbesondere die hier gesetzlich normierte zeitliche Befristung zu beachten, damit Umstrukturierungsvorgänge steuerneutral durchgeführt werden können.
Gehrmann, Umwandlungssteuerrecht, infoCenter NWB MAAAB-26815
Warum ist der Buchwertantrag nach UmwStG wichtig?
Was ist bei der Antragsform zu beachten?
Was ist hinsichtlich des Antragsberechtigten und des Zeitpunkts des Antrags zu unterscheiden?
I. Grundsätzliche Voraussetzungen des Buchwertantrags nach UmwStG
[i]Eisgruber, UmwStG, 2. Auf. 2017, § 20 NWB OAAAG-63326 Umwandlungen i. S. des UmwStG stellen grundsätzlich gewinnrealisierende Vorgänge dar. Das übergehende Vermögen ist nach der Grundwertung des UmwStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der Ansatz des steuerlichen Buchwerts – und damit die Steuerneutralität – oder eines beliebigen Werts zwischen Buchwert und gemeinem Wert (sog. Zwischenwertansatz) wird (unter be...