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Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem garantierten Mindestlohn (§ 1 MiLoG) erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) und ist – jedenfalls dann – insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem geschlossen wurde (, PM Nr. 43/18).
Nachdem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, schlossen die Parteien einen Vergleich, dem zufolge das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des endete und in dem sich der Arbeitgeber u. a. verpflichtete, das Arbeitsverhältnis bis zum ordnungsgemäß abzurechnen. Die von ihm erstellte und dem Arbeitnehmer am zugega...