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Umsatzsteuer kompakt
Geschäftsveräußerung im Ganzen — Übereignung des Inventars einer Gaststätte (BFH)
Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das ; Abgrenzung zu , BStBl 2015 II. S. 616).
Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des EuGH erfasst der Tatbestand der Geschäftsveräußerung die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (u. a. „Zita Modes“).
Sachverhalt: Strittig ist, ob die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) hinsichtlich einer in gemieteten Räumen geführten Gaststätte erfüllt sind, wenn Teile des Inventars nicht im Eigentu...