FPersG § 4a

§ 4a Zuständigkeiten [1]

1Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. 2Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.

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XAAAG-97415

1Anm. d. Red.: § 4a eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 954) mit Wirkung v. .