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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 17 | Gewerbesteuer: BFH hält Vorschriften zu Hinzurechnungen für verfassungsgemäß

Der BFH hält die Vorschriften zu Hinzurechnungen nach § 8 GewStG für verfassungsgemäß. Auch das BVerfG hat die Gewerbesteuer in ihrer Grundstruktur und Ausgestaltung stets als verfassungskonform angesehen. Der Fokus sollte daher auf der Prüfung liegen, ob Hinzurechnungen vermeidbar sind. Der BFH hat aktuell zudem entschieden, dass keine Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen vorzunehmen ist.

Wir kommen jetzt zur Gewerbesteuer und möchten Sie kurz auf zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs hinweisen. Das erste Urteil des III. Senats des BFH lässt sich so zusammenfassen: Die Münchener Richter halten die Vorschriften zu den Hinzurechnungen nach § 8 GewStG für verfassungsgemäß.

Die Entscheidung des BFH ist ein weiterer Mosaikstein in der verfassungsrechtlichen Bewertung der Gewerbesteuer durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Gewerbesteuer in ihrer Grundstruktur und ihrer Ausgestaltung stets als verfassungskonform angesehen. Kritische Stellungnahmen in der Fachliteratur haben sich nicht durchgesetzt. Zu einem anderen Ergebnis würde ...

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