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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 25 | Fortbildung: Bildungseinrichtung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als erste Tätigkeitsstätte

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass bei einem auf mehr als drei Monate angelegten, in Vollzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolvierten Fortbildungslehrgang am Ort der Bildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG besteht. Der Lohnsteuersenat des BFH hat im Revisionsverfahren Gelegenheit die Frage zu klären, ab welcher zeitlichen Dauer eine Bildungseinrichtung zur ersten Tätigkeitsstätte wird.

Eine interessante Frage zum Abzug von Reisekosten bei Fortbildungsmaßnahmen ist beim Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs anhängig. Im Kern geht es darum: Ab welcher zeitlichen Dauer wird eine Bildungseinrichtung zur ersten Tätigkeitsstätte?

Seit der Neuregelung des Reisekostenrechts ist in § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG geregelt: Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, dass die mit der Fortbildung zusammenhängenden Aufwendungen nicht nach Reisekostengrundsätzen abgerechnet werden können. Die frühere gegensätzliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs , wonach es sich bei einer vollzei...

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