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EuGH kippt § 9 Nr. 7 GewStG
Deutsche Regelung verletzt Kapitalverkehrsfreiheit
[i]EuGH, Urteil v. 20.9.2018 - Rs. C-685/16 „EV“ NWB PAAAG-95935 Am hat die Fünfte Kammer des EuGH für Recht erkannt, dass die Art. 63 bis 65 AEUV dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die eine Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsführung und Sitz in einem Drittstaat an strengere Bedingungen knüpft als die Kürzung um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft ( „EV“ NWB PAAAG-95935).
I. Sachverhalt und Verfahrensgang des Ausgangsverfahrens
1. Sachverhalt
[i]Obergesellschaft eines weltweiten KonzernsDer Ausgangsrechtsstreit dieser Meilensteinentscheidung des EuGH zum gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg führte zum NWB CAAAG-35962. Im Sachverhalt des Ausgangsverfahrens betreffend das Streitjahr 2009 war die dem Verfahren den Namen gebende Klägerin, die EV, eine in Deutschland ansässige KGaA, als Obergesellschaft eines weltweiten Konzerns u. a. zu 100 % an einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft (GmbH) beteiligt, die ihrerseits [i]Gehrmann, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, infoCenter NWB LAAAB-04863 zu 100 % an einer australischen Ltd. bet...