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Umsatzsteuerliche Behandlung von „Mitgliedsbeiträgen“ zum verbilligten Bezug von Waren
Das FG Berlin-Brandenburg hatte mit darüber zu entscheiden, wie ein Rabattsystem umsatzsteuerlich einzuordnen ist, bei dem die Kunden einen monatlichen „Mitgliedsbeitrag“ entrichten und sodann verbilligt Waren einkaufen können. Das FG Berlin-Brandenburg hat unter Einbeziehung der Rechtsprechung des EuGH eine sehr ausführlich begründete Entscheidung getroffen, in welcher u. a. Fragen der Steuerbarkeit, des Vorliegens von Anzahlungen bzw. Vorschusszahlungen, des Verhältnisses von Haupt- zu Nebenleistung sowie des Steuersatzes beleuchtet wurden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Leisten Kunden, um Waren verbilligt beziehen zu können, an den Händler „Mitgliedsbeiträge“, die nicht auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden, so stellen diese keine Nebenleistungen zur späteren Warenlieferung dar. Sie stellen auch keine Anzahlungen hinsichtlich der Warenlieferung dar. Damit unterliegen sie auch nicht dem Umsatzsteuersatz dieser Lieferung, sondern davon unabhängig dem Regelsteuersatz.
II. Sachverhalt
Zwischen der Klägerin, einer GmbH, und dem Finanzamt ist die umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter Mitgliedsbeiträge im Streitjahr 2010 strittig. Diese Mitglieds...