Lehrbuch Abgabenordnung

21. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55996-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67511-9

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Lehrbuch Abgabenordnung (21. Auflage)

Anhang: Antworten zu Kapitel 14

1. Frage

In welche zwei Gruppen werden die Rechtsbehelfe eingeteilt? Nennen Sie Beispiele.

Antwort

In förmliche und formlose Rechtsbehelfe. Formlose Rechtsbehelfe sind z. B. die Dienstaufsichtsbeschwerde, die Sachaufsichtsbeschwerde, die Gegenvorstellung.

Förmliche Rechtsbehelfe sind die im Gesetz vorgesehenen form- und fristgebundenen Einwendungen gegen einen Verwaltungsakt, z. B. Einspruch (§ 347 AO), Klage (§ 40 ff. FGO).

2. Frage

Welchen zwingenden Formvorschriften muss ein Einspruch genügen?

Antwort

Der Einspruch nach § 357 Abs. 1 AO muss schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Telegramm, Telefax, E-Mail genügen der Schriftform. Es muss erkennbar sein, wer den Einspruch eingelegt hat. Der Einspruch braucht nicht als solcher bezeichnet werden.

3. Frage

Wie lange dauert die Einspruchsfrist und wann beginnt sie?

Antwort

Die Einspruchsfrist dauert nach § 355 Satz 1 AO einen Monat und beginnt mit der wirksamen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

4. Frage

Welche Folgen hinsichtlich der Einspruchsfrist ...

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