DBA | Steuerabkommen mit Tunesien gebilligt (hib)
Der Finanzausschuss hat am
ein
neues Steuerabkommen mit Tunesien gebilligt. Bis auf die Fraktion Die Linke,
die sich enthielt, stimmten alle anderen Fraktionen dem von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (BT-Drucks. 19/4464) zu.
Doppelbesteuerungen würden bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis darstellen, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist unter anderem eine Reduzierung der Quellensteuer bei Dividenden und Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen.
Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 747 (Ls)
Fundstelle(n):
TAAAG-96427