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Einkommensteuer | Entschädigung für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Stromleitung nicht steuerbar
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt laut nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.
In diesem Fall zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer Überspannungsentschädigung für ein zum Privatvermögen gehörendes Grundstück lehnte das Finanzgericht zwar eine Besteuerung bei den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG ab, bejahte aber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dem folgte der BFH nicht und hatte sich damit zunächst von seinem Urteil v. - IX R 19/90 (BStBl 1994 II S. 640) abzugrenzen, wonach eine für die Dauer von 30 Jahren gezahlte Entschädigung den Einkünften aus ...BStBl 1995 II S. 202