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Einkommensteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Unterschiedsbetrag bei 1 %-Regelung
Der positive Unterschiedsbetrag gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist laut bei Anwendung der 1 %-Regelung auch dann unter Ansatz von 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs je Kalendermonat zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige im Monat durchschnittlich weniger als 15 Fahrten zur Betriebsstätte unternommen hat.
Mit diesem Urteil hat der BFH eine seit langem im Schrifttum umstrittene Frage entschieden (einerseits etwa: Schmidt/Loschelder, EStG, 37. Aufl., § 4 Rz. 584, und andererseits Hallerbach in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 3. Aufl., § 4 Rz. 711 jeweils m. w. N.) und sich gegen eine ziel- und zweckgerichtete (teleologische) Reduktion des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG im Bereich der Gewinnermittlung ausgesprochen. Eine solche Auslegung hatte der VI. (Lohnsteuer-)Senat des BStBl 2008 II S. 887BStBl 2011 I S. 301