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Rat der EU gestattet ermäßigte MwSt-Sätze
[i]Elektronische VeröffentlichungenEbenfalls am hat sich der Rat der EU auf einen Vorschlag geeinigt, mit dem es den Mitgliedstaaten gestattet wird, bei der MwSt ermäßigte Steuersätze, besonders ermäßigte Steuersätze oder sogar Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden; dadurch soll eine Harmonisierung von MwSt-Vorschriften für elektronische und für physische Veröffentlichungen ermöglicht werden.
[i]HintergrundNach den geltenden MwSt-Vorschriften werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der MwSt, d. h. einem Satz von mindestens 15 %, besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu vom Normalsatz abweichenden Sätzen besteuert werden können. Bei physischen Veröffentlichungen – Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – haben die Mitgliedstaaten derzeit die Wahlmöglichkeit, einen „ermäßigten“ MwSt-Satz, d. h. mindestens 5 %, anzuwenden. Einige Mitgliedstaaten sind ermächtigt worden, „besonders ermäßigte“ MwSt-Sätze (unter 5 %) oder Nullsteuersätze (verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug) anzuwenden.
[i]NWB 5/2018 S. 241Die Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, bis zur Einführung eines neuen endgültigen MwS...