Vorsteuervergütung; formelle Anforderungen an Rechnung
Leitsatz
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss grundsätzlich die in § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben enthalten. Der
Gegenstand der Rechnung ergibt sich im Streitfall hinreichend deutlich aus der Formulierung „Nachberechnung Umsatzsteuer”
unter Anführung der in Bezug genommenen Rechnungen, hinsichtlich derer die USt nachberechnet wurde. Dies genügt für eine Beschreibung
des Abrechnungsgegenstands, denn gem. § 31 Abs. 3 UStDV ist der Verweis auf andere Geschäftsgrundlagen zur Identifizierung
der abgerechneten Leistung zulässig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGK:2018:0215.2K1386.17.00
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 11 DStRE 2019 S. 438 Nr. 7 EFG 2018 S. 1840 Nr. 21 CAAAG-96356
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